Dreifache Subsidiarität – § 52 Abs. 2 SGB VIII – Verhältnismäßigkeit als wesentliches Prinzip des Rechtsstaats – ambulante Maßnahmen: Was funktioniert, was funktioniert nicht – u.a. wesentliche Aspekte des JGG-Verfahrens.

Dreifache Subsidiarität – § 52 Abs. 2 SGB VIII – Verhältnismäßigkeit als wesentliches Prinzip des Rechtsstaats – ambulante Maßnahmen: Was funktioniert, was funktioniert nicht – u.a. wesentliche Aspekte des JGG-Verfahrens.

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